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22|02|2012
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Aufsicht

Die (bre(ma beaufsichtigt und prüft das Programm privater Rundfunkveranstalter im Land Bremen und bundesweit hinsichtlich der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften, Programmgrundsätzen, Werberegeln, vereinbarter Lizenzbedingungen und anderer gesetzlich vorgeschriebener Pflichten und Grundsätze (Verhaltensaufsicht).

 

Die (bre(ma überwacht das Funktionieren der Rundfunkordnung insgesamt (Strukturaufsicht). Sie trifft Vorkehrungen zur Sicherung der Pluralität des Gesamtangebots der Rundfunkprogramme im Land Bremen und bundesweit durch die Arbeit in bundesweiten Arbeitsgruppen.

 Die (bre(ma nimmt in den Telemedien (Internet) außerdem Aufsichtstätigkeiten im Bereich des Jugendschutzes wahr und überprüft die gesetzliche Impressumpflicht.

 

Die Programmaufsicht erfolgt über Stichproben oder Zuschauerhinweise. Programmveranstalter sind daher verpflichtet, ihre Sendungen zu archivieren (in Bremen z.B. zwei Monate). Darüber hinaus ist die Programmanalyse der (bre(ma ein wichtiges Instrument der Programmaufsicht. In einer solchen Analyse werden die Programmstruktur und die Programmentwicklung eines Rundfunkprogramms dokumentiert und bei Fehlentwicklungen mit dem Rundfunkveranstalter besprochen. Ziel der Programmgespräche ist es immer, eine möglichst schnelle Lösung zu finden und Verstöße durch den Dialog schon im Vorfeld zu vermeiden.

 

Stellt die (bre(ma einen Rechtsverstoß fest, weist sie den Programmanbieter auf diesen Verstoß hin. Bei Fortsetzung des Verstoßes ist die (bre(ma befugt, Sendeverbote oder Zeitbeschränkungen auszusprechen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und ein Bußgeld einzufordern. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann es sogar zu einem Widerruf der Zulassung kommen.

 

Der (bre(ma ist es wichtig, dass den Bürgern und Bürgerinnen im Land Bremen ein qualitativ gutes und vielfältiges Fernsehprogramm geboten wird. Jedoch ist das Instrument der Programmaufsicht keine „Geschmackskontrolle“ und keinesfalls mit Zensur gleichzusetzen. Schließlich hat in Deutschland jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung, so lange er dadurch nicht gegen Gesetze verstößt.

Erfahren Sie mehr unter Programmgrundsätze.

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