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Beschwerde

Sind Sie beim Fernsehen, Surfen im Internet, Radiohören oder beim Lesen im Teletext auf einen Inhalt gestoßen, der Ihnen für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheint?

Haben Sie eine Gewinnspielsendung im Fernsehen oder ein Gewinnspiel im Hörfunk wahrgenommen, dessen Teilnahmebedingungen unschlüssig oder gar nicht verfügbar waren?

Haben Sie in einer Sendung eines privaten Rundfunkveranstalters eine Werbung wahrgenommen, die Nutzer in die Irre führt oder haben Sie Schleichwerbung entdeckt?

Helfen Sie mit, eine nutzerfreundliche und transparente Medienlandschaft in Bremen und in ganz Deutschland zu gestalten.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage und auf den Internetseiten der ZAK über die Rundfunk- und Telemediengesetze. Geben diese Ihrer ersten Einschätzung eines Rechtsverstoßes recht, sollten Sie unbedingt Beschwerde einreichen. Handelt es sich lediglich um eine Programmkritik, wenden Sie sich am Besten direkt an den jeweiligen Programmveranstalter.

Merken Sie sich für Ihre Beschwerde den Anbieter des Programms (zum Beispiel den Fernsehsender), den Namen der Sendung sowie Datum und Uhrzeit der Ausstrahlung. Schreiben Sie eine formlose E-Mail an die (bre(ma, in der Sie ihre Beobachtungen möglichst genau schildern. Oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Bei Fragen zum Thema Medienrecht hilft Ihnen die (bre(ma gerne weiter.

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