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Gewinnspiele

Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele unterliegen gesetzlichen Regelungen. Diese sind im Rundfunkstaatsvertrag der Länder vereinbart. Ergänzend dazu konkretisiert die Gewinnspielsatzung der (bre(ma die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages.

 

Die (bre(ma arbeitet bei der Aufsicht über die Einhaltung der Werbebestimmungen im Rahmen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) eng mit den anderen Landesmedienanstalten zusammen.

 

Bei den gesetzlichen Regelungen zu Gewinnspielen steht vor allem Schutz der Nutzer im Vordergrund. Dieser wurde durch die zwischen den Landesmedienanstalten 2009 vereinbarte Gewinnspielsatzung verstärkt. Die Satzung finden Sie nebenstehend zum Downolad. Sie enthält unter anderem Gewinnspielvorgaben zu den Themen

 

  • Jugendschutz
  • Transparenz
  • Irreführungsverbot
  • Manipulationsverbot
  • Schutz vor übermäßiger Teilnahme
  • Spielablauf, -gestaltung und auflösung
  • Informationspflichten

 

Jedermann ist berechtigt den Landesmedienanstalten Beschwerden über Gewinnspielsendungen im privaten Rundfunk mitzuteilen.Dies ist möglich über das gemeinsame Portal zur Programmbeschwerde.