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Kinder- und Jugendmedienschutz

Bestimmte Inhalte können Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten behindern. Staatlicher Kinder- und Jugendschutz hat deshalb Verfassungsrang. Eine der wichtigsten Aufgaben der (bre(ma ist daher die Aufsicht über den Kinder- und Jugendschutz in privaten Online-Diensten und privatem Rundfunk im Bundesland Bremen und bundesweit.

Länderübergreifender und einheitlicher Rechtsrahmen für den Jugendschutz ist dabei der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Entscheidungsorgan der (bre(ma und der anderen Landesmedienanstalten ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Bei der Aufsicht über Internetangebote wird sie durch die staatliche Stelle jugendschutz.net unterstützt.

Die (bre(ma ist über ihre Direktorin Cornelia Holsten Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz. Hier engagiert sich die (bre(ma neben der Teilnahme an Sitzungen, Prüfausschüssen und Prüfgruppen in verschiedenen bundesweiten Arbeitsgruppen, z.B. der AG Spiele, der AG Kriterien und der AG Verfahren.

Die (bre(ma beteiligt sich an verschiedenen Projekten zum Thema Kinder- und Jugendmedienschutz, wie der Jugendmedienselbstschutz-Plattform www.juuuport.de. Erfahren Sie mehr unter Projekte.

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag unterscheidet zwischen jugendgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten. erfahren Sie dazu auf den folgenden Seiten mehr.

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