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  > Aufsicht  > Kinder- und Jugendmedienschutz > Beschwerde

Sie möchten sich beschweren?

Sind Sie beim Fernsehen, Surfen im Internet, Radiohören oder beim Lesen im Teletext auf einen Inhalt gestoßen, der Ihnen für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheint?

Informieren Sie sich auf unserer Homepage und auf Internetseiten anderer anerkannter Träger, wie die der KJM, über die geltenden Jugendschutzbestimmungen. Geben diese Ihrer ersten Einschätzung recht, sollten Sie unbedingt Beschwerde einreichen! Handelt es sich lediglich um eine Programmkritik, wenden Sie sich am Besten direkt an den jeweiligen Programmveranstalter.

Merken Sie sich für Ihre Beschwerde den Anbieter des Programms (zum Beispiel den Fernsehsender), den Namen der Sendung sowie Datum und Uhrzeit der Ausstrahlung.

Wenden sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die Plattform www.programmbeschwerde.de

Sie können ihre Beschwerde auch an die (bre(ma senden. Sollten wir nicht zuständig sein, leiten wir sie dann  an die zuständige Landesmedienanstalt bzw. zur Bewertung an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) weiter. Dort wird über den jeweiligen Fall entschieden.

Bei Fragen zum Thema Kinder- und Jugendschutz in den Medien hilft Ihnen die (bre(ma gerne weiter.

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