Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle haben im deutschen Jugendmedienschutzsystem eine große Bedeutung. Grundgedanke dabei ist, dass der Staat und die Industrie beim Einsatz für den Jugendmedienschutz zusammenwirken. Der Staat bzw. die Bürger setzen dafür den gesetzlichen Rahmen. Die Industrie, zum Beispiel private Fernsehveranstalter, sind für die Erfüllung dieser Vorgaben dann selbst verantwortlich. Sie kommen dieser Verantwortung nach, indem Sie ihr Programm durch selbst geschaffene Einrichtungen wie die Selbstkontrolleinrichtungen überprüfen lassen. Die Bundesländer haben mit dem JMStV somit ein Konzept eingeführt, das als „regulierte Selbstregulierung“ bezeichnet wird.
Die Selbstkontrolleinrichtungen müssen jedoch von der KJM anerkannt werden. Für den Rundfunkbereich wurde die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und für Telemedien wurde die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM) anerkannt.