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20|06|2013
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Programmgrundsätze

Der Gesetzgeber hat neben den besonderen Regularien für Jugendschutz, Werbung und Gewinnspiele auch Allgemeine Programmgrundsätze festgeschrieben. Für das Bundesland Bremen sind diese im Bremischen Landesmediengesetz (BremLMG) niedergeschrieben.

 

Zu den Allgemeinen Programmgrundsätzen zählen vor allem:

  • Achtung und Schutz der Menschenwürde
  • Achtung der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen
  • Einhaltung der journalistischen Sorgfaltsgrundsätze
  • Achtung der bestehenden Rechtsordnung


Die (bre(ma arbeitet bei der Aufsicht bundesweiter Programme im Rahmen der Kommission für Zulassung unf Aufsicht (ZAK) eng mit den anderen Landesmedienanstalten zusammen.

 

Jedermann ist berechtigt, den Landesmedienanstalten Beschwerden über Verstöße privater Rundfunkanbieter gegen die Programmgrundsätze vorzulegen. Dies ist z.B. über das gemeinsame Portal zur Programmbeschwerde möglich.

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