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26|05|2013
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Aufgaben und Ziele

Privaten Rundfunk gibt es in Deutschland seit Mitte der achtziger Jahre. Seitdem zeichnet sich das Rundfunksystem der Bundesrepublik durch ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkanbietern aus. Grundgedanke des dualen Rundfunksystems ist es, dass die Konkurrenz öffentlich-rechtlicher und privater Anbieter, bei der die jeweiligen Stärken zur Geltung kommen, positive Auswirkungen auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung hat.

Da Rundfunk in die Kompetenz der Bundesländer fällt, entstanden zu dieser Zeit in den Bundesländern die jeweiligen gesetzlichen Regelungen für den privaten Rundfunk. Um Organe zu schaffen, die im Auftrag des öffentlichen Rechts die Einhaltung dieser Bestimmungen überprüfen und die Ausstrahlung von privaten Rundfunkprogrammen im Sinne der Meinungsfreiheit und -vielfalt koordinieren, entstanden in den achtziger Jahren auch die Landesmedienanstalten in den Bundesländern. So wurde am 15. Februar 1989 die Bremische Landesmedienanstalt gegründet. Sie ist, wie die weiteren 13 Landesmedienanstalten der Bundesrepublik, staatsfern organisiert und finanziert sich aus Rundfunkbeiträgen.

Seitdem hat sich die Medienbranche in einem rasanten Tempo entwickelt. Neben dem klassischen Rundfunk (Fernsehen und Radio) ist auch das Internet schon längst nicht mehr aus unserer Medienlandschaft wegzudenken. So haben sich auch die Aufgaben und Ziele vieler Landesmedienanstalten erweitert. Vor allem auf die Arbeit in den Bereichen Medienkompetenzförderung und Jugendschutz hat die (bre(ma einen besonderen Schwerpunkt gelegt.

Erfahren Sie mehr unter Organisation.

Ziele

Übergeordnetes Ziel jeder Landesmedienanstalt ist die Gewährleistung der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit und die Förderung der freien Meinungsbildung. Daher ist die Förderung der Medien- und Programmvielfalt ein zentrales Ziel der (bre(ma.

Der Aufbau und die Fortentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens und dessen Programmqualität im Land Bremen gehen mit diesem Ziel einher. In diesem Sinne ist die (bre(ma Ansprechpartner und Berater für alle privaten Rundfunkanbieter, Kabelnetzbetreiber und weitere Akteure der privaten Rundfunklandschaft.

Die (bre(ma agiert grundsätzlich im Dienste des Gemeinwohls und steht damit auch dem Bürger als Informationsdienstleister und Berater zur Verfügung. Ziel ist es, die Bürger im Land Bremen zu einem modernen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien anzuhalten und dementsprechende Kompetenzen zu vermitteln. Dazu zählt auch, die Bremer durch Aufklärung und aktives Mitgestalten vor irreführenden und schädlichen Programminhalten zu schützen. Dieses Ziel bezieht sich besonders auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Aus ihm ergibt sich die verantwortungsvolle Aufgabe der Medienkompetenzförderung.

Aufgaben

Aus den Zielen der (bre(ma ergibt sich ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet. Auf Landesebene lassen sich die Aufgaben der (bre(ma in die Bereiche Zulassung, Aufsicht und Förderung gliedern. Eine besondere Aufgabe ist außerdem die Durchführung des Bürgerrundfunks.

Da viele rundfunkpolitische Angelegenheiten eine bundesweite Regelung erfordern, haben sich die 14 Landesmedienanstalten in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz ALM, organisiert. Auch in diesem Bereich bringt sich die (bre(ma aktiv ein und nimmt zahlreiche bundesweite Aufgaben in den Bereichen Jugendmedienschutz, Programm, Werbung, Recht und Zulassung wahr. Über die Direktorin Cornelia Holsten ist die (bre(ma Mitglied der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), der Gesamtkonferenz (GK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) (erfahren Sie mehr unter bundesweite Zusammenarbeit). Die Direktorin der (bre(ma ist Beauftragte für Recht der Landesmedienanstalten.

Zulassung

  • Entscheidung über Zuweisung von Übertragungskapazitäten
  • Erteilung und Widerruf der Zulassung privater Rundfunkveranstalter

  • Beratung der Rundfunkveranstalter und anderer Inhalteanbieter sowie ihrer Dienstleister bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen und Programmanforderungen

  • Auswahl und Festlegung der Rangfolge von weiterverbreiteten Programmen in Kabelanlagen

Aufsicht

  • Überwachung der privaten Rundfunkveranstalter bezüglich der Einhaltung der gesetzlich bestimmten Programmgrundsätze, Werbe- und Gewinnspielregelungen und der Jugendschutzbestimmungen

  • Beobachtung der privaten Veranstalter zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zur Förderung der regionalen Prorammangebote

  • Überwachung und Verhandlung der mit privaten Rundfunkveranstaltern vereinbarten Lizenzbedingungen

Förderung

  • Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz

  • Zulassung von Modellversuchen zur Erprobung neuer Techniken zur Förderung des Medienstandortes Bremen

  • Mitwirkung bei der Umstellung von analoger auf digitale Übertragungstechnik, einschließlich der entsprechenden Beratung der Rundfunkveranstalter und Rundfunkteilnehmer

  • Förderung des Medienstandortes Bremen

Bürgerrundfunk

Aufgabe der (bre(ma ist außerdem die Durchführung des Bürgerrundfunks in Bremen und Bremerhaven um

  • den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Rundfunk zu gewähren

  • einen programmlichen Beitrag zum lokalen und regionalen Geschehen im Land Bremen zu leisten (Ereignisrundfunk) und

  • die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

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