Logo Bremische Landesmedienanstalt
+
A
A
A
17|05|2012
  > (bre(ma  > Bundesweite Zusammenarbeit > KJM

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Radio und Fernsehen, sowie im Internet. Sie sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und dient dabei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die KJM prüft, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter.  Darüberhinaus möchte sie gesellschaftspolitische Prozesse zum Thema Jugendmedienschutz anstoßen.

Der KJM wurde die Aufsicht über privaten Rundfunk und Telemedien mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) am 1. April 2003 übertragen. Ihre Beschlüsse werden von den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten umgesetzt.

Das Plenum der KJM besteht aus zwölf Mitgliedern und zwölf Stellvertretern: sechs Direktoren der Landesmedienanstalten (darunter auch Frau Cornelia Holsten der (bre(ma), vier Sachverständigen, die die obersten Landesbehörden für den Jugendschutz benennen und zwei Mitgliedern, die von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde entsandt werden.

Vorsitzender
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), München

Stellvertretender Vorsitzender
Manfred Helmes, Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), Ludwigshafen

Erfahren Sie mehr auf der Homepage der KJM.

Seitenanfang