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17|05|2012
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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ist ein zentrales Gremium der 14 deutschen Landesmedienanstalten. Ihr sind vor allem Zulassungs- und Regulierungsentscheidungen, die bundesweit tätige Rundfunkveranstalter betreffen, übertragen. Daneben ist die ZAK aber auch für die Aufsicht über Plattformbetreiber im Sinne von § 52 RStV und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten zuständig. Die Aufgaben der ZAK sind im Einzelnen in § 36 Abs. 2 RStV geregelt.

Die ZAK wurde vom Staatsvertragsgeber mit Wirkung vom 1. September 2008 eingerichtet. Sie soll bei Fragen von bundesweiter Relevanz für schnelle und effektive Entscheidungen sorgen; ihre Mehrheitsentscheidungen sind rechtsverbindlich und können direkt in den Ländern umgesetzt werden.

Die ZAK setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (i.d.R. die Direktoren und Präsidenten) der 14. Landesmedienanstalten zusammen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die ZAK mehrere Beauftragte eingesetzt: Den Beauftragten für Programm und Werbung, den Beauftragten für Plattformregulierung und Digitalen Zugang.

Vorsitzender
Thomas Fuchs, Medienanstalt Hamburg-Schleswig.Holstein (MA-HSH)

Beauftragter für Programm und Werbung
Thomas Langheinrich, Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK)

Beauftragter für Plattformregulierung und Digitalen Zugang
Dr. Hans Hege, Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb),

Erfahren Sie mehr auf der Homepage der ALM.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) ist ein zentrales Gremium der 14 Landesmedienanstalten. Auf nationaler und internationaler Ebene vertritt sie die Interessen der Mitgliedsanstalten. Sie unterhält außerdem den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern in gemeinsamen Angelegenheiten der Landesmedienanstalten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben. Die DLM holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie ist Beobachtungs- und Analyseorgan für grundsätzliche Programmentwicklungen und medienpolitische Entwicklungen.

Die DLM wurde 1985 zur besseren Abstimmung der Landesmedienanstalten in länderübergreifenden Fragen und Aufgaben gegründet. Seit Gründung der ALM 1995 ist die DLM die Plattform der Direktoren der Landesmedienanstalten.

Ebenso wie die ZAK setzt sich die DLM aus den Direktoren bzw. Präsidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat den Vorsitz über das Gremium. Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU bestimmt die DLM aus dem Kreis der Direktoren den Europabeauftragten, zudem einen Beauftragten für Bürgermedien, einen Beauftragten für Hörfunk, einen Beauftragten für Verwaltung sowie eine Beauftragte für Recht.

Vorsitzender
Thomas Fuchs, Medienanstalt Hamburg-Schleswig.Holstein (MA-HSH)

Stellvertretende Vorsitzende
Manfred Helmes, Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK)

Jochen Fasco, Thüringische Landesmedienanstalt (TLM)

Beauftragte für Recht
Cornelia Holsten, Bremische Landesmedienanstalt (brema)

Europabeauftragter
Wolfgang Thaenert, Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien Hessen (LpR)

Beauftragter für Medienkompetenz und Bürgermedien
Jochen Fasco, Thüringische Landesmedienanstalt (TLM)

Beauftragter für Hörfunk
Dr. Gerd Bauer, Landesmedienanstalt Saarland (LMS)

Beauftragter für Verwaltung
Dr. Uwe Hornauer, Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)

Technische Konferenz
Martin Deitenbeck, Sächsische Landesmedienanstalt (SLM)

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