Die (bre(ma ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und eine mit dem Recht auf Selbstverwaltung ausgestattete staatsferne Einrichtung. Sie ist als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert.
Die (bre(ma besitzt gemäß 45 Abs. 3 BremLMG zwei Organe: den Medienrat als plural besetztes Expertengremium und die Direktorin als Exekutivorgan.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen der (bre(ma weitere bundesweit organisierte Organe. Diese sind die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK). Über ihre Direktorin ist die (bre(ma Mitglied der ZAK und der KJM. Die Direktorin der (bre(ma ist zudem Beauftragte für Recht der Landesmedienanstalten.
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