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17|05|2012
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Direktorin

Die Direktorin der (bre(ma führt die laufenden Geschäfte der Landesmedienanstalt. Sie vertritt die (bre(ma gerichtlich und außergerichtlich und ist Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Landesmedienanstalt. Die Aufgaben der Direktorin ergeben sich insbesondere aus § 52 BremLMG.

Die Direktorin oder der Direktor der (bre(ma wird vom Landesrundfunkausschuss auf eine Dauer von fünf Jahre gewählt.

Seit dem 1. Juli 2009 ist Cornelia Holsten Direktorin der brema.

Cornelia Holsten wurde am 2. April 1970 in Bremen geboren. Ihr Jura-Studium an der Universität Bremen schloss sie 1994 ab und war anschließend bis 1997 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Rostock im Bereich Wirtschafts- und Medienrecht tätig. Nach dem Referendariat in Bremen arbeitete sie 1999 bis 2002 als Rechtsanwältin im Bereich Wirtschafts- und Medienrecht sowie  IT-Recht.  2003 wurde sie Richterin und war zunächst am Amtsgericht und ab 2004 am Landgericht Bremen tätig, wo sie ab 2007 den stellvertretenden Vorsitz einer Zivilkammer für Urheber-, Presse- und IT-Recht inne hatte. Zugleich war sie stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts. Als ausgebildete Richtermediatorin war Holsten maßgeblich an der Einführung der gerichtsnahen Mediation am Landgericht Bremen beteiligt. 

Am 1. Juli 2009 hat Cornelia Holsten ihren Dienst als Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) angetreten. Sie ist Mitglied der Direktorenkonferenz (DLM), der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).Seit 2011 ist Cornelia Holsten Beauftragte für Recht der Landesmedienanstalten und berichtet in dieser Funktion direkt an die DLM.

Cornelia Holsten lebt mit ihren zwei Söhnen in Bremen.

 

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