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22|02|2012
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Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich sind die Bundesländer für die gesetzlichen Regelungen der Rundfunkordnung zuständig. Die entsprechenden Gesetze erlässt die Bremische Bürgerschaft über den Bremischen Landtag.

Bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen werden darüber hinaus in Staatsverträgen der Länder ausgehandelt und verabschiedet. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer bundesweiter Gesetze, die für die Arbeit der (bre(ma eine Rolle spielen.

Zur Ausgestaltung ihrer gesetzlichen Aufgaben hat die (bre(ma auf Grundlage der entsprechenden Gesetze außerdem Satzungen und Richtlinien erlassen. Die Satzungen konkretisieren das Gesetz. Die Richtlinien dienen der Auslegung der Gesetze und Satzungen im Interesse einer einheitlichen Verwaltungspraxis.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie die aktuellen Staatsverträge, Gesetze, Richtlinien und Satzungen, die für die Arbeit der (bre(ma relevant sind, einsehen.

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