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17|05|2012
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Europarecht

Insbesondere neue Medien wie das Internet halten sich nicht an Landesgrenzen. Daher gibt es von Seiten des europäischen Parlaments Richtlinien, die bei der Gesetzgebung von Bund und Ländern berücksichtigt werden müssen. Diese können hier eingesehen werden:

  • Richtlinie 2010/13/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010
    zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung)

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