Insbesondere neue Medien wie das Internet halten sich nicht an Landesgrenzen. Daher gibt es von Seiten des europäischen Parlaments Richtlinien, die bei der Gesetzgebung von Bund und Ländern berücksichtigt werden müssen. Diese können hier eingesehen werden:
Richtlinie 2010/13/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010
zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung)
Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
vom 5. Mai 1989, geändert durch das Protokoll des Europarats vom 9. September 1998, in Kraft getreten am 1. März 2002