Die (bre(ma kann als Anstalt des öffentlichen Rechts zur Ausgestaltung ihrer gesetzlichen Aufgaben Satzungen erlassen. Für bundesweite Angelegenheiten erfolgt dies in enger Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten. Die Satzungen sind für die Adressaten (vor allem Hörfunk- und Fernsehveranstalter, Kabelanlagenbetreiber, Anbieter von Telemedien) verbindlich.
Die für die (bre(ma relevanten Satzungen können hier eingesehen werden.
Weitere Satzungen der Landesmedienanstalten finden Sie auf der Webpräsenz der Medienanstalten.