Die (bre(ma ist Trägerin des Bürgerrundfunks.
Laut § 39 des Bremischen Landesmediengesetzes hat der Bürgerrundfunk vor allem die Aufgaben
den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Rundfunk zu gewähren (Offener Kanal)
einen programmlichen Beitrag zum lokalen und regionalen Geschehen im Land Bremen zu leisten (Ereignisrundfunk) und
die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
Mehr Informationen über den Bürgerrundfunk, alias Radio Weser.TV, finden Sie unter www.radioweser.tv