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Bürgerrundfunk

Die (bre(ma ist Trägerin des Bürgerrundfunks.

Laut § 39 des Bremischen Landesmediengesetzes hat der Bürgerrundfunk vor allem die Aufgaben

  • den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Rundfunk zu gewähren (Offener Kanal)

  • einen programmlichen Beitrag zum lokalen und regionalen Geschehen im Land Bremen zu leisten (Ereignisrundfunk) und

  • die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

 

Mehr Informationen über den Bürgerrundfunk, alias Radio Weser.TV, finden Sie unter www.radioweser.tv