Die brema ist die im Land Bremen zuständige Einrichtung für die Zulassung und Aufsicht im privaten Hörfunk und Fernsehen und führt die Aufsicht über im Land Bremen ansässige Telemedien.
Zu den Aufgaben der brema zählen u.a.
Entscheidungen über die Zuteilung von Übertragungskapazitäten
Übertragung und Widerruf der Zulassung an private Rundfunkanbieter
Überwachung der gesetzlich bestimmten Programmgrundsätze, Jugendschutzbestimmungen und Werberegelungen
Förderung der Medienkompetenz
Festlegung der Rangreihenfolge von Programmen in Kabelanlagen
Durchführung des Bürgerrundfunks in Bremen und Bremerhaven
Zulassung befristeter Modellversuche zur Verbreitung neuer Rundfunktec