Die Bremische Landesmedienanstalt (bre(ma hat in den Programmen center.tv und Hit-Radio Antenne Bremen Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag festgestellt.
In der center.tv-Sendung „Weserzeit“ vom 12 April. 2011 wurde in einem Veranstaltungstipp für ein Hotel geworben, indem der Hoteldirektor Vorzüge und Preise des Hotels im Beitrag ausführlich vorstellte. Auch die Moderatorin hob das Hotel durch positive Attribute besonders lobend hervor. Die (bre(ma hat dies als unzulässige Schleichwerbung eingestuft.
Im Hörfunkprogramm Hit-Radio Antenne Bremen wurden im März und April 2011 Sponsorhinweise ausgestrahlt, in denen eine Bäckerei ein besonderes Frühstücksangebot anpries. Dies steht im Gegensatz zu den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags, wonach Sponsorhinweise nur in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise auf die Fremdfinanzierung hinweisen dürfen. Sponsorhinweise dürfen einen erläuternden Zusatz enthalten, aber keinen werblichen Charakter haben.
Beide Fälle waren im Rahmen der regelmäßigen Programmanalysen der (bre(ma aufgefallen und wurden vom zuständigen Landessrundfunkausschuss in seiner Sitzung am 12. Oktober 2011 abschließend bewertet. Die Programmveranstalter wurden auf die Verstöße hingewiesen und aufgefordert, diese zukünftig zu unterlassen.