Die (bre(ma lässt private Radio- und Fernsehveranstalter zu. Darüber hinaus ist sie für die Zuweisung und Koordination der Übertragungskapazitäten zuständig. Sie legt außerdem die Rangfolge von weiterverbreitenden Programmen in Kabelanlagen fest.
Unter den folgenden Unterpunkten erhalten Sie daher Informationen über
- die Zulassung von Radio- und Fernsehprogrammen im Land Bremen,
- die derzeitige Programmbelegungen,
- gesetzliche Regelungen und Entwicklungen, die Zulassung und Programmverarbeitung via Internet betreffend,
- die Rangfolge der Programme in Kabelanlagen und
- die verschiedenen Übertrragungstechniken von Radio- und Fernsehprogrammen.