Beim Kabelfernsehen werden die Bild- und Tonsignale über ein Breitbandkabel übertragen. Die Übertragungskapazitäten über Kabel sind begrenzt. Daher legt die (bre(ma für Kabelnetzbetreiber eine Pflichtbelegung der Kabelplätze fest, den sogenannten „Must-Carry“ Bereich. Dieser setzt sich aus privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen zusammen. Die Auswahlkriterien für die Zusammensetzung der Must-Carry-Programme können Sie im Bremischen Landesmediengesetz nachlesen.
Neu zu vergebene Kapazitäten werden durch die (bre(ma öffentlich ausgeschrieben.
Über die Belegung weiterer Übertragungskapazitäten (auch genannt „Non-Must-Carry“) entscheiden die Netzbetreiber, wie die Kabel Deutschland Holding AG. Dabei sollen die Interessen der Anschlussinhaber sowie Aspekte der Programm- und Meinungsvielfalt berücksichtigt werden.
Die (bre(ma überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Die aktuelle Kabelbelegung für Bremen und Bremerhaven finden Sie nebenstehend zum Download.
Die (bre(ma ist ausschließlich für die inhaltliche Kabelbelegung zuständig. Bei Störungen des Kabelempfangs wenden Sie sich bitte an die Störungsstelle der Kabel Deutschland GmbH oder direkt an Ihren Kabelanlagenbetreiber / Vermieter.
Die Störungsstelle erreichen Sie unter der kostenfreien Nummer 0800 - 52 666 25.