Die Zulassungsvoraussetzungen werden in den bremischen Mediengesetzen und Richtlinien geregelt (das Bremische Landesmediengesetz und die Richtlinie für die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen durch private Veranstalter sowie die Richtlinie für die Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazitäten an private Veranstalter).