Logo Bremische Landesmedieanstalt
+
A
A
A
23|02|2012
  > Radio ( TV ( Internet > Telemedien und Internet

Internet und Telemedien

Als Telemedien bezeichnet man im deutschen Recht elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Internet bzw. Telemedien sind im Telemediengesetz festgeschrieben.

Rundfunk, der ausschließlich über das Internet vertrieben wird, bedarf keiner Zulassung.

Erfahren Sie mehr über Internetradio und Fernsehen über Internet.

Seitenanfang