Pragmatisches Vorgehen für Livestreams:
Sie planen einen Livestream Ihrer Veranstaltung?
Hier finden Sie ein online ausfüllbares Formular zur vereinfachten Anzeige von Livestreaming-Angeboten während des Corona-Pandemieschutzes. Dieses Online-Formular ermöglicht es den Anzeigenden, das Formular am Rechner auszufüllen und dann als PDF per E-Mail an die brema zu schicken. Auch für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Angesichts der Absage aller kulturellen und kirchlichen Ereignisse sowie der Schließung von Bildungseinrichtungen in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nimmt das Livestreaming von Ereignissen sowie von Bildungsangeboten an Bedeutung zu. Gewisse Livestreams können dabei unter den Rundfunkbegriff fallen und benötigen nach geltendem Recht grundsätzlich eine Zulassung. Die Direktorenkonferenz der Medienanstalten hat sich auf ein pragmatisches Vorgehen beim Livestreaming von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten während der Zeit der Corona-Krise verständigt. Damit ermöglichen die Medienanstalten ein vereinfachtes Anzeigeverfahren zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Teilhabe während der Zeit der Corona-Krise. Auch die brema stellt bis auf Weiteres sicher, dass solche Streamings ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können. Selbstverständlich müssen dabei die geltenden Gesetze, allen voran der Jugendschutz und die journalistischen Sorgfaltspflichten, eingehalten werden. Gerade in Zeiten wie diesen haben verlässliche Informationen einen besonderen Stellenwert.