Nennen Sie fünf Tiere mit "X"!

Von der fünfstündigen Call-In-Sendung bis zur Verlosung vom Kaffebecher: auch die Durchführung und Ausstrahlung von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen im Rundfunk unterliegt gesetzlichen Regelungen. Diese sind im Medienstaatsvertrag der Länder vereinbart. Zum Teilnehmerschutz haben die Medienanstalten im Jahr 2009 eine gemeinsame Gewinnspielsatzung veröffentlicht, die unter anderem Vorgaben zu folgenden Themen enthält: 

  • Jugendschutz
  • Transparenz
  • Irreführungsverbot
  • Manipulationsverbot
  • Schutz vor übermäßiger Teilnahme
  • Spielablauf, -gestaltung und -auflösung
  • Informationspflichten

Die Brema arbeitet bei der Aufsicht über die Einhaltung der Werbebestimmungen im Rahmen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) eng mit den anderen Landesmedienanstalten zusammen. Die Landesmedienanstalten haben gemeinsam einen Leitfaden veröffentlicht, der sich mit Gewinnspielen auf Social-Media-Angeboten wie Instagram und Facebook beschäftigt. Auch wenn es sich größtenteils um kostenlose Gewinnspiele handelt, gibt es einiges zu beachten. Alle Informationen sind im Leitfaden zur Gewinnspielen auf Social-Media-Angeboten zusammengefasst.

Jeder und jede ist berechtigt den Landesmedienanstalten Beschwerden über Gewinnspielsendungen im privaten Rundfunk mitzuteilen. Das geht beispielsweise über das gemeinsame Portal zur Programmbeschwerde.