An diese Grundsätze müssen sich alle Anbieter halten

Die allgemeinen Programmgrundsätze für das Bundesland Bremen sind im Bremischen Landesmediengesetz niedergeschrieben.

Fernseh- und Radioanbieter müssen sich u.a. an die folgenden Grundsätze halten:

  • Achtung und Schutz der Menschenwürde
  • Achtung der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen
  • Einhaltung der journalistischen Sorgfalt
  • Achtung der bestehenden Rechtsordnung

Die Brema arbeitet bei der Aufsicht bundesweiter Programme im Rahmen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) eng mit den anderen Landesmedienanstalten zusammen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin ist berechtigt, den Landesmedienanstalten Beschwerden über Verstöße privater Rundfunkanbieter gegen die Programmgrundsätze vorzulegen. Dies ist z.B. über das gemeinsame Portal zur Programmbeschwerde möglich.