Länderübergreifend gemeinsam agieren: Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

In der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) koordinieren die Landesanstalten grundsätzliche, länderübergreifende Fragen der Zulassung, Kontrolle und Entwicklung des privaten Rundfunks. Ihre Aufgaben sind laut den "Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ALM", ALM-Statut vom 20. November 2013, die folgenden:

  • Wahrnehmung der Interessen der Landesmedienanstalten auf dem Gebiet der audiovisuellen Medien auf nationaler und internationaler Ebene
  • Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, Plattformanbietern und Unternehmen auf medienrelevanten, verwandten Märkten
  • Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, insbesondere Programm, Recht, Forschung, Medienkompetenz, Medienwirtschaft und Netzpolitik
  • Einholung von Gutachten zu Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind
  • Beobachtung und Analyse der Programmentwicklung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Erfahrungsberichten hierzu
  • Zusammenarbeit bei planerischen und technischen Vorarbeiten 

Die Gesamtkonferenz (GK) beauftragt eine Landesmedienanstalt mit der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) für die Dauer von jeweils zwei Jahren. Die Gemeinsame Geschäftsstelle der Vorsitzenden und des ALM-Teams hat ihren Sitz in Berlin.