Nach nur einem Spot geht's weiter!

Werbung stellt für kommerzielle Medienanbieter (Presse, Rundfunk, Online-Dienste) nach wie vor eine existentiell wichtige finanzielle Einnahmequelle dar. Um Werbekunden zu halten und zufriedenzustellen, müssen Anbieter daher gute Einschaltquoten präsentieren und attraktive Werbeplätze anbieten. Jedoch dürfen dabei der Nutzer und die Nutzerin nicht aus den Augen gelassen werden. Daher gibt es umfangreiche Werberegeln. Diese finden sich im Wettbewerbsrecht und im Medienstaatsvertrag.

Die Werberegelungen bestehen im Medienstaatsvertrag dementsprechend im Hinblick auf:

  • Werbeinhalte 
  • Werbedauer und Häufigkeit,
  • Einfügung der Werbung,
  • Kennzeichnung der Werbung,
  • Zulässige Produktplatzierung,
  • Sponsoring und
  • Werbung und Sponsoring in den Telemedien.

Als Ergänzung zum Medienstaatsvertrag haben die Landesmedienanstalten eine gemeinsame Satzung für die Durchführung der Werbevorschriften erarbeitet. 

Grundlegende Hilfestellungen und Regelungen zu den Kennzeichnungs- und Trennungspflichten bei Werbung in Online-Medien, Podcasts und speziell Social-Media-Angeboten wie Instagram, TikTok etc. finden Sie in der Werbekennzeichnungs-Matrix, die von den Landesmedienanstalten erarbeitet wurde. Die Matrix wird laufend erweitert und kann so flexibel neue Entwicklungen berücksichtigen. 

Die Brema arbeitet bei der Aufsicht über die Einhaltung der Werbebestimmungen im Rahmen der Kommission für Zulassung und Aufsicht eng mit den anderen Landesmedienanstalten zusammen.

Neben der Aufsicht über die Einhaltung der Werberegeln durch die Landesmedienanstalten spielt auch hier Selbstregulierung eine wichtige Rolle. Der Deutsche Werberat, der vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) gegründet wurde, hat weitere Verhaltensregeln erlassen.

Jede und jeder ist berechtigt seine oder ihre Beschwerde über Werbemaßnahmen den Landesmedienanstalten oder dem Deutschen Werberat vorzulegen. Sollten Sie Werbeverstöße in Social-Media-Angeboten aus Bremen bemerkt haben, können Sie sich über unser Beschwerdeformular jederzeit an uns wenden.

Werbung in Online-Medien?

Wie das geht, sehen Sie hier:

Leitfaden der Medienanstalten zu Werbekennzeichnung in Online-Medien