So legen wir die Gesetze und Staatsverträge aus

Die Brema kann als Anstalt des öffentlichen Rechts zur Ausgestaltung der gesetzlichen Aufgaben Satzungen, Richtlinien und Ordnungen erlassen. Für bundesweite Angelegenheiten erfolgt dies in enger Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten. Die Satzungen und Richtlinien sind für die Adressaten (vor allem Hörfunk- und Fernsehveranstalter, Kabelanlagenbetreiber, Anbieter von Telemedien) verbindlich.

Satzung zur Organisation der Brema:

Satzungen und Ordnungen zu Gebühren und Auslagen:

Neue Satzungen auf Grundlage des Medienstaatsvertrags

Satzungen und Richtlinien zur Werbung und zur Durchführung von Gewinnspielen

Satzungen auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags

Richtlinien zum Jugendmedienschutz

Weitere Satzungen der Landesmedienanstalten finden Sie auf der Internetseite der Medienanstalten.