Ausschreibung für die Zuweisung einer terrestrischen UKW-Übertragunskapazität in Bremen
Aufgrund des Beschlusses des Medienrates der Bremischen Landesmedienanstalt vom 5. Juni 2025 wird eine Übertragungskapazität (UKW-Kapazität) zur analogen Verbreitung von Hörfunk in Bremen fpr die Zeit bis zum 18. Januar 2036 zur ganztägigen Nutzung durch einen privaten Rundfunkveranstalter vergeben. Auf die Auswahlkriterien gemäß § 31 BremLMG wird ausdrücklich hingewiesen.
Alle Details zur Ausschreibung finden Sie hier.