Technische Ausschreibungen

Aufgrund des Beschlusses des Medienrates der Bremischen Landesmedienanstalt vom 17. September 2026 wird eine Übertragungskapazität (UKW-Kapazität) zur analogen Verbreitung von Hörfunk in Bremen für die Zeit bis zum 12. November 2037 zur ganztägigen Nutzung durch einen privaten Rundfunkveranstalter vergeben. Auf die Auswahlkriterien gemäß § 31 BremLMG wird ausdrücklich hingewiesen. 


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