Nur für Erwachsene!

Die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten ist in Deutschland unzulässig. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag enthält deshalb einen Katalog von Inhalten, deren Verbreitung im Internet oder im Rundfunk verboten ist.

Jugendgefährdende Medieninhalte sind vor allem Inhalte, deren Verbreitung auch gegen das Strafrecht verstößt und/ oder die Menschenwürde verletzt (Gewaltverherrlichung, Kinderpornografie, Volksverhetzung).

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Katalog von Inhalten, die im Rundfunk gar nicht und im Internet nur in so genannten „geschlossenen Benutzergruppen“ angeboten werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem pornografische Angebote und Angebote, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurden. Bei geschlossenen Benutzergruppen im Internet muss der Anbieter sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang haben. Dies setzt sowohl eine persönliche Identifizierung vor der Nutzung als auch eine Authentifizierung beim jeweiligen Zugang voraus. Weitere Informationen zu den geschlossenen Benutzergruppen und Altersverifikationssysteme erhalten sie bei der KJM.

Die Brema achtet für die bremischen Telemedien auf die Einhaltung dieser Bestimmungen.