Der gesetzliche Rahmen unserer Arbeit

Die Aufträge und Befugnisse unserer Arbeit sind im Landesrecht geregelt. Die Brema handelt demnach nach den Vorgaben des Bremischen Landesmediengesetzes (BremLMG).

Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes

Für eine einheitliche rechtliche Grundlage haben die einzelnen Länder bundesweit gleichlautende Landesrechte in Form von Staatsverträgen ausgehandelt und verabschiedet. Gemeinsames Landesrecht sind: der Medienstaatsvertrag (MStV), das Rahmenrecht für den öffentlich-rechtlichen und den bundesweiten privaten Rundfunk und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der sich über den Rundfunk hinaus auch auf Internetangebote erstreckt. Die Aufgabe der Aufsicht über Telemedien ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt.

Berührungen bestehen außerdem mit dem Grundgesetz (GG), dem bundesrechtlichen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Gesetzestexte können weiter unten eingesehen werden.

Staatsverträge

  • Medienstaatsvertrag (MStV)
    in der Fassung des Dritten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) in Kraft seit 01. Juli 2023

Die zwei nachfolgenden Synopsen geben einen Überblick darüber, wo die bisherigen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) im neuen Medienstaatsvertrag (MStV) platziert sind:

  1. Synopse RStV – MStV (PDF)
  2. Synopse MStV – RStV (PDF)
  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag 
    in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag), in Kraft seit 1. Oktober 2016

Weitere Gesetze

Europarecht

Neue Medien wie insbesondere das Internet halten sich nicht an Landesgrenzen und erhalten dadurch nicht nur Regulierung durch den Bund und die Länder, sondern auch europaweit. Das europäische Parlament hat daher Richtlinien entwickelt, die bei der Gesetzgebung von Bund und Ländern berücksichtigt werden müssen. Diese können hier eingesehen werden:

  • Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL)
    Richtlinie 2010/13/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 (kodifizierte Fassung)