Wie kann ich privater Fernsehveranstalter in Bremen werden?

Die Brema ist laut Bremischem Landesmediengesetz für die Zulassung privater Fernsehveranstalter im Land Bremen zuständig. Jeder Veranstalter, der die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält auf Antrag – losgelöst von möglichen Konkurrenzanträgen Dritter – eine Zulassung. Die Dauer der Zulassung ist auf zehn Jahre befristet.

Mit der Zulassungsentscheidung ist aber keine Zuordnung einer Übertragungskapazität verbunden. Mit einer Zulassung kann das Programm über frei verfügbare Übertragungswege verbreitet werden (etwa Satellit). Dazu muss sich der Anbieter lediglich mit den Inhabern der Übertragungswege sowie den technischen Dienstleistern über die Verbreitungskonditionen einigen. Eine Frequenzzuordnung der Brema benötigt er in diesem Fall nicht.

Die Zuweisung von Kapazitäten ist von der Zulassung getrennt

Möchte ein Rundfunkveranstalter zur Verbreitung seines zugelassenen Programms Kapazitäten nutzen, die der Brema für den privaten Rundfunk zugeordnet wurden, muss er neben dem Zulassungsverfahren ein Zuweisungsverfahren durchlaufen.

Das Zuweisungsverfahren beginnt mit der Ausschreibung der Kapazitäten durch die Brema. Rundfunkveranstalter können sich auf diese Übertragungskapazität bewerben.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorrangkriterien des Bremischen Landesmediengesetzes entscheidet die Brema über die Vergabe der Übertragungskapazität. Diese Frequenzzuordnung ist auf maximal zehn Jahre befristet.