Was wir machen

Von der Gründung bis heute verfolgt die Bremische Landesmedienanstalt vielfältige Ziele und stellt sich immer wieder neuen Aufgaben, die der rasante Wandel der Medienlandschaft mit sich bringt.

Unsere Entstehungsgeschichte: Kurz zusammengefasst

Seit Mitte der achtziger Jahre, als es zur Einführung des privaten Rundfunks kam, zeichnet sich das deutsche Rundfunksystem durch ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkanbietern aus. Grundgedanke des dualen Rundfunksystems ist es, dass die Konkurrenz öffentlich-rechtlicher und privater Anbieter positive Auswirkungen auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung hat. Zur Regulierung entstanden auf Länderebene Gesetze für den privaten Rundfunk. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, wurden die Landesmedienanstalten eingerichtet. Ihre Aufgabe: den privaten Rundfunksektor zur Erhaltung der Meinungsfreiheit und –vielfalt aufzubauen und zu beaufsichtigen.

Die Bremische Landesmedienanstalt wurde am 15. Februar 1989 gegründet und ist damit die jüngste der insgesamt 14 Landesmedienanstalten. Wir sind staatsfern organisiert und werden deshalb nicht aus Steuern, sondern über den Rundfunkbeitrag finanziert. Seit den 80er Jahren hat sich die Medienbranche in einem rasanten Tempo entwickelt. Neben dem klassischen Rundfunk (Fernsehen und Radio) ist auch das Internet schon längst nicht mehr aus unserer Medienlandschaft wegzudenken. So haben sich auch die Aufgaben und Ziele vieler Landesmedienanstalten erweitert. In Bremen hat der Gesetzgeber der Landesmedienanstalt insbesondere die Medienkompetenzförderung als Schwerpunkt zugewiesen.

Erfahren Sie mehr unter Medienrat.

Gewährleistung der Meinungsfreiheit: Was uns antreibt

Das Grundgesetz gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern Meinungsfreiheit und freie Meinungsbildung. Dieses Ziel steht für alle Landesmedienanstalten, und so auch für uns, an oberster Stelle. Daher sind alle unsere Tätigkeiten auf die Förderung und Erhaltung der Medien- und Programmvielfalt ausgelegt. Wir sind Ansprechpartner für alle privaten Rundfunkanbieter, Kabelnetzbetreiber und alle weiteren Akteure der privaten Rundfunklandschaft.

Wir agieren im Dienste des Gemeinwohls und stehen damit auch den BürgerInnen als Informationsdienstleister und Berater zur Verfügung. Uns liegt es am Herzen, die BürgerInnen im Land Bremen zu einem modernen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien anzuregen und dementsprechende Kompetenzen zu vermitteln. Insbesondere durch Aufklärung und aktives Mitgestalten wollen wir vor irreführenden und schädlichen Programminhalten schützen. Speziell der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist unser Ziel, aus dem sich die verantwortungsvolle Aufgabe der Medienkompetenzförderung ergibt.

Unsere Aufgaben bremenweit und bundesweit

Aus den Zielen ergibt sich für uns ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet. Auf Landesebene lassen sich die Aufgaben in die Bereiche Zulassung, Aufsicht und Förderung gliedern. Eine besondere Aufgabe ist die Durchführung des Bürgerrundfunks.

Da viele rundfunkpolitische Angelegenheiten eine bundesweite Regelung erfordern, haben sich die 14 Landesmedienanstalten in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, kurz ALM, organisiert. Auch in diesem Bereich bringen wir uns aktiv ein und nehmen zahlreiche bundesweite Aufgaben in den Bereichen Jugendmedienschutz, Programm, Werbung, Recht und Zulassung wahr. Über unsere Direktorin Cornelia Holsten sind wir Mitglied der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), der Gesamtkonferenz (GK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Mitarbeiter der Brema wirken in bundesweiten Prüf- und Arbeitsgruppen mit.

Erfahren Sie mehr unter Bundesweite Zusammenarbeit.

Zulassung von Rundfunkfrequenzen und -angeboten
 

  • Entscheidung über Zuweisung von Übertragungskapazitäten in Radio, TV und Internet
  • Erteilung und Widerruf der Zulassung privater Rundfunkveranstalter
  • Beratung der Rundfunkveranstalter und anderer Inhalteanbieter sowie ihrer Dienstleister bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen und Programmanforderungen
  • Auswahl und Festlegung der Rangfolge von weiterverbreiteten Programmen in Kabelanlagen

Aufsicht der Einhaltung gesetzlicher Grundsätze
 

  • Aufsicht über private Rundfunkveranstalter bezüglich der Einhaltung der gesetzlich bestimmten Programmgrundsätze, Werbe- und Gewinnspielregelungen und der Jugendschutzbestimmungen
  • Aufsicht über bremische Telemedien bezüglich der Einhaltung der Anbieterkennzeichnungspflichten, Werbe- und Gewinnspielregelungen sowie Jugendschutzbestimmungen.
  • Beobachtung der privaten Veranstalter zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zur Förderung der regionalen Programmangebote
  • Überwachung und Verhandlung der mit privaten Rundfunkveranstaltern vereinbarten Lizenzbedingungen

Förderung von Medienkompetenz und des Medienstandortes Bremen
 

  • Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz
  • Zulassung von Modellversuchen zur Erprobung neuer Techniken zur Förderung des Medienstandortes Bremen
  • Mitwirkung bei der Umstellung von analoger auf digitale Übertragungstechnik, einschließlich der entsprechenden Beratung der Rundfunkveranstalter und Rundfunkteilnehmer
  • Förderung des Medienstandortes Bremen

Hanseatisches Sendebewusstsein: Bürgerrundfunk in Bremen und Bremerhaven
 

  • Durchführung des Bürgerrundfunks in Bremen und Bremerhaven
  • Gewährleistung des Zugangs zum Rundfunk
  • einen programmlichen Beitrag zum lokalen und regionalen Geschehen im Land Bremen zu leisten (Ereignisrundfunk)
  • Medienkompetenzförderung