Hass im Netz – Wenn Worte zur Waffe werden

Ein fieser Kommentar in einer Facebook-Gruppe, rassistische Äußerungen in der Kommentarspalte einer Online-Zeitung oder Morddrohungen per privater Nachricht auf Instagram – die Bandbreite von Hatespeech und Hass im Netz ist groß. Die Anonymität im Internet verleitet manche Menschen regelrecht dazu, sich anderen gegenüber respektlos zu verhalten.

Bei Hatespeech muss zwischen zwei Arten von Äußerungen unterschieden werden. Zum einen gibt es die strafrechtlich relevante Hatespeech, also zum Beispiel Morddrohungen, Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede. Dagegen kann juristisch vorgegangen werden, allerdings entscheidet hier der Einzelfall. Oft kommt es auch darauf an, ob eine Meinung in zulässiger Weise geäußert wird oder ob eine Beleidigung gegen jemanden vorliegt.

Zum anderen gibt es Sachverhalte, welche die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschreiten – meist Fälle von Cybermobbing oder andere respektlose Äußerungen.

Betroffene sollten nicht aufgeben

Wer sich von Hatespeech betroffen fühlt, sollte in jedem Fall etwas dagegen unternehmen. Handelt es sich um Straftatbestände, sollte Beweismaterial gesichert und bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Der digitale Raum ist schließlich kein rechtsfreier Raum.

Hasskommentare sollten bei der jeweiligen Plattform gemeldet und dort eine Löschung des Kommentars oder des Kommentarschreibers beantragt werden.

Im Land Bremen gibt es seit 2019 die Initiative „Resignation ist keine Option“, kurz RIKO. Die Bremische Landesmedienanstalt kooperiert dabei mit Bremer Medienhäusern und dem Landeskriminalamt. Insbesondere Nachrichtenredaktionen werden dabei geschult, wie sie mit Hatespeech umgehen können. Auch im Netz muss Recht konsequent durchgesetzt werden.