Rechtsgrundlagen der Rundfunkordnung

Entscheidend für unsere Arbeit als Landesmedienanstalt sind die gesetzlichen Regelungen der Rundfunkordnung für die grundsätzlich die Bundesländer zuständig sind. Die entsprechenden Gesetze erlässt die Bremische Bürgerschaft über den Bremischen Landtag. Aber auch bundesweit werden einheitliche gesetzliche Regelungen in den Staatsverträgen der Länder ausgehandelt und verabschiedet. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer bundesweiter Gesetze, die für unsere Arbeit eine wichtige Rolle spielen.

Um die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu präzisieren hat die Brema auf Grundlage der entsprechenden Gesetze, Satzungen und Richtlinien erlassen. Die Satzungen konkretisieren das Gesetz, während Richtlinien der Auslegung der Gesetze und Satzungen im Interesse einer einheitlichen Verwaltungspraxis dienen und nicht gesetzlich verpflichtend sind. Um einen Überblick zu erhalten, haben wir eine Zusammenstellung der relevanten Staatsverträge, Gesetze, Richtlinien und Satzungen erstellt, die im Folgenden eingesehen werden können.