Es muss klar sein, wer hinter dem Inhalt steckt!

In Deutschland ist es Pflicht, auch in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. 

Das Impressum eines Telemediums muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person (Name und postalische Anschrift)
  • Angabe zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (z.B. E-Mail)
  • bei Unternehmen auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die aufsichtsführende Behörde

Je nach Einzelfall sind weitere Angaben erforderlich. Die genauen gesetzlichen Vorgaben sind im Telemediengesetz und im Medienstaatsvertrag festgeschrieben. Von der Impressumpflicht ausgenommen sind nur Angebote, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen.

Für eine bessere Übersicht hat die brema einen FAQ-Leitfaden zu den Impressumspflichten erarbeitet, der Anbietenden genau erklärt, zu welchen Angaben sie verpflichtet sind. Hier finden sich auch Informationen zum Impressum auf Social-Media-Kanälen.

Die Brema ist für die Überwachung der Impressumpflichten bei Angeboten aus Bremen und Bremerhaven zuständig und nimmt entsprechende Hinweise entgegen.