"Von Babys und Influencern"

Sie sind in unserer Mediennutzung kaum mehr zu ignorieren: Influencer:innen, die mit ihren Babys auf Instagram posieren, nebenbei für Produkte werben und ihre Kleinkinder für kommerzielle Interessen einsetzen. Regulatorische Eingriffsmöglichkeiten gibt es nicht, unter anderem weil das Jugendarbeitsschutzgesetz erst für Kinder ab drei Jahren gilt.

Zu dieser Thematik erschien am 18. Dezember 2020 ein Gastbeitrag von Cornelia Holsten im epd.

In dem juristischen Beitrag geht es um Influencer:innen, die beispielsweise auf Instagram mit ihren Babys posieren und wie nebenbei für ein Produkt werben. Das wirkt nahbar und ruft entzückte Kommentare bei den Follower*innen hervor, ist aber bei genauerer Betrachtung sehr problematisch, so Cornelia Holsten. Denn dadurch werden Kleinkinder für die kommerziellen Interessen ihrer Eltern eingesetzt – und künftig wächst eine Generation heran, die mit einer eigenen Vergangenheit im Netz leben muss, ohne darüber aktiv entschieden zu haben. Cornelia Holsten zeigt auf, dass es bisher auf keiner Ebene regulatorische Eingriffsmöglichkeiten bei dieser Praxis gibt. Sie fordert Sicherheit für Babys und Orientierung für Influencer:innen.

Auch der Medienrat der brema hat sich in seiner Sitzung am 11. März 2021 zum Thema Babys und Influencer:innen positioniert. Hier können Sie die Positionierung des Medienrat der brema zum Thema Babys und Influencer:innen downloaden.

Solange es keine gesetzlichen Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz gibt, die diese Aspekte regulieren, bedarf es einer umgehenden Selbstverpflichtung durch entsprechende „Netiquette" sämtlicher Verbände und Agenturen, die Influencer:innen vertreten und beraten. Vor diesem Hintergrund fordert der Medienrat der Bremischen Landesmedienanstalt

  1. das Gesicht von unter Dreijährigen im Influencer-Marketing nicht zu zeigen;
  2. den echten Namen von unter Dreijährigen nicht anzugeben;
  3. keine Aufnahmen aus dem Kinderzimmer zu veröffentlichen;
  4. keine Fotos von Kleinkindern in kompromittierenden Positionen zu veröffentlichen.

Die Vorsitzende des Medienrats Andrea Buchelt betont die Relevanz einer Positionierung: „Es gibt einen großen Unterschied zwischen Kleinkindern, die größtenteils anonym in einem sehr kurzen TV-Werbespot vorkommen, und der Vermarktung der gesamten Kindheit auf Instagram, bei der auch persönliche Daten geteilt werden. Einer Überkommerzialisierung der Kindheit sollten wir nicht tatenlos zusehen. Das Internet vergisst nichts."